…oder besser geht es wirklich nicht.

Der OSC erneuerte am 2. Aug. 2011, den umfassenden Unfallversicherungsschutz bei der Verwaltungs-Berufs-Genossenschaft (VBG).  Das Leistungsspektrum der Berufsgenossenschaften reicht bei einem Unfall von Heilbehandlungen über Rehabilitation  bis zu Rentenleistungen an den Versicherten – im Todesfall an seine Hinterbliebenen – sofern  der Unfall während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit eintritt (was uns hoffentlich nie passiert). Die Ansprüche des Versicherten sind Verschuldensunabhängig. Die Höhe der Entgeltersatzleistungen und Renten richtet sich nach den tatsächlichen Einkommensverhältnissen vor dem Versicherungsfall.. Ich habe in dem Gruppenantrag (nicht namentlich) pauschal. 70 Ehrenamtliche für den Versicherungsschutz angemeldet: Alle Präsidiums- und Abteilungsleiter, Jugendwarte, Kassenwarte und Kassenprüfer; Pressewarte. Protokollführer, Stellvertreter, Rechtsberater, Schlichtungsausschuß, Sport- und Gerätewarte, Beisitzer, Buchhalter und die Kinderschutzbeauftragten. Ich denke, niemand wurde da vergessen, oder?. Den Versicherungsschutz bezahlt selbstverständlich der OSC, weil die Sicherheit für unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter auch Ehrensache ist.  Es gibt bei der VBG übrigens ein Ehrenamtstelefon:  040 5146-1970 Fax: 2771